Kredit mit Bürgen

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Menschen mit einer negativen Bonität haben Schwierigkeiten, einen Kredit zu bekommen. Doch nicht immer ist die Bonität daran schuld, dass ein Kredit versagt wird. Auch das Einkommen spielt eine nicht unerhebliche Rolle. Ist das zu niedrig, führt das auch zu einer Kreditablehnung. Manche Banken gehen bei solchen Situationen dazu über, und vergeben einen Kredit mit Bürgen. Doch der Bürge sollte sich diesen Schritt genau überlegen. Warum, wird nachstehend erklärt.

Was der Bürge wissen muss

Ein Bürge haftet grundsätzlich mit für den aufgenommenen Kredit. Doch als Bürge kann er nur dann eingesetzt werden, wenn er ein ausreichendes Einkommen hat und keine negativen Einträge in der Schufa vorliegen. Erst dann, wird der Kredit bewilligt. Wichtig zu wissen ist in dem Fall, dass der Bürge gesamtschuldnerisch haftet.

Kann der Kreditnehmer die Raten, aus welchen Gründen auch immer, nicht mehr bezahlen, muss der Bürge einspringen. Daran führt kein Weg vorbei. Für die Banken ist ein Bürge eine große Sicherheit, denn ein aufwendiges Mahn- und Vollstreckungsverfahren kann bei einem Kredit mit Bürgen zunächst vermieden werden. Die Bank kommt so schneller an ihr Geld.

Andere Auswege

Die Praxis, ein Kredit mit Bürgen zu vergeben, ist in Deutschland recht selten. Viele Menschen scheuen das Risiko zu recht, denn so etwas kann die eigene Kreditwürdigkeit zerstören. Das will keiner. Außerdem sind daran schon jahrelange Freundschaften zugrunde gegangen. Sinnvoller ist es, entweder auf einen Kredit zu verzichten oder diesen im Ausland zu beantragen. Bei einem sogenannten Schweizer Kredit werden keine Bürgen gebraucht. Hier zählt lediglich ein festes Arbeitsverhältnis mit einem regelmäßigen Geldeingang. Die Schufa spielt keine Rolle. Auch wird ein Kredit aus der Schweiz der Schufa nicht gemeldet.

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